Die Lohnsteuerkarten werden auf den Rathaus ausgestellt und geändert. Bei Änderungen ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Für den Eintrag von Kindern über 18 Jahren, Werbungskosten oder Körperbehindertenfreibeträgen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Bitte den Personalausweis oder Reisepass, bei Familienstandsänderungen die entsprechenden Urkunden sowie die Lohnsteuerkarte des Ehegatten vorlegen.
Sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte verloren haben beträgt die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Erzatz-Lohnsteuerkarte EUR 5,--.
Verwenden Sie den nachfolgenden Antrag und senden Sie diesen per Post an uns zurück.

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Lohnsteuer