Personalausweis/Reisepass

Sie benötigen einen Personalausweis oder Reisepass? Zur Erleichterung der dazu notwendigen Formalitäten, haben wir  die nachfolgenden Hinweise zusamengestellt. Für weitere Fragen oder persönliche Terminvereinbarungen steht Ihnen das Sekretariat unter der Rufnummer 0 73 93 / 95 04 - 0 gerne zur Verfügung.
 

Hinweise zur Beantragung von Personalausweisen

Der Ausweis ist persönlich zu beantragen.

  1. Mitzubringen sind:
  2. a. Lichtbild aus neuester Zeit, das folgenden Anforderungen genügt:

    • Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
    • keine abgerundeten Ecken
    • heller Hintergrund
    • Maße für das Gesicht 20-25 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn

    b. bisherige Ausweisdokumente (alter Personalausweis)

    c. Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch

  3. Die Gebühren betragen 8,00 € je Ausweis. Die erstmalige Ausstellung für Personen unter 21 Jahren ist gebührenfrei.
     
  4. Der Bundespersonalausweis gilt 10 Jahre, ausgenommen hiervon sind Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diese beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre.
     
  5. Für Personen welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist eine Einverständniserklärung der/des Personensorgeberechtigten (evtl. gerichtl. Sorgerechtsregelung) und dessen Ausweis vorzulegen
     
  6. In besonders begründeten Ausnahmefällen stellt die Ausweisbehörde einen vorläufigen Personalausweis aus, der jedoch auf längstens drei Monate zu befristen ist und für den eine Gebühr von 8,00 € zu entrichten ist. Hierfür ist ein weiteres Lichtbild erforderlich.
     
  7. Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.
     
  8. Sie können sich bei der Abholung des Personalausweises durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Der/die Bevollmächtigte soll sich ausweisen können.

 

Hinweise zur Beantragung von Reisepässen

Der Ausweis ist persönlich zu beantragen.

  1. Mitzubringen sind:
  2. a. Lichtbild aus neuester Zeit, das folgenden Anforderungen genügt:

    • Das Passbild beträgt 35 mm x 45 mm
    • Frontale Gesichtsaufnahme - keine Aufnahme im Halbprofil
    • Neutraler Gesichtsausdruck, d.h. geschlossener Mund, kein Lachen
    • Die Gesichtsgröße muss 32 mm - 36 mm betragen
    • Die Kopfgröße beträgt 70% bis 80% der Bildgröße
    • Neutraler Hintergrund (hell, einfarbig)

    b. bisherige Ausweisdokumente (alter Reisepass)

    c. Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch

  3. Die Gebühr für einen Reisepass beträgt 59,00 €, für Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben kostet der Reisepass 37,50 €.
    Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 € fällig.
     
  4. Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Personen welche das 26. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre, bei Personen unter 26 Jahren 5 Jahre.
     
  5. Bei Ausstellung von Reisepässen an Kinder muß das Einverständnis des/der Personensorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass vorliegen. /evtl. ist die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorzulegen).
     
  6. Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.

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