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Der neue Personalausweis hat mit 8,6 cm mal 5,4 cm die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen.
Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt? Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Per-sonalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für
Reisen innerhalb der Europäischen Union. Der frühere Kinderausweis wird seit 01. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 01. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern
eingetragen werden. Viel-mehr kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Neben diesen Reisedokumenten können Kinder, wie Erwachsene auch, einen Personal¬ausweis besitzen. Eine
Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen.
Der neue Personalausweis wurde mit einigen Neuerungen versehen und bietet vor allem Einsatzmöglichkeiten
im Internet:
• Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = elektronische Identität) ist die Möglichkeit sich online auszuweisen; kann auf Wunsch ein- oder ausgeschaltet
werden. • Digitale Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur) einfach und bequem online Verträge unterschreiben; Voraussetzung ist allerdings der
Erwerb eines Signaturzertifikats bei einem staatlich zugelassenen Anbieter. • Biometriefunktion bietet mehr Sicherheit; im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem
Ausweis aufgedruckten persönlichen Daten und das Lichtbild digital abgelegt. Zusätzlich ist es möglich zwei Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen.
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt • Alter Personalausweis oder Reisepass • Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie bei Kindern unter
16 Jahren Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. • biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit
Gebühren
Ausstellung von Personalausweisen ab 01. November 2010
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro
(10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
(6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der gebührenfrei
Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6,00 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzer- Festlegung durch
tifikates jeweiligen Anbieter
Gültigkeit des Dokuments Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
Anforderungen an das Lichtbild Erlaubt
sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer
einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen und Personalausweisen.
Fingerabdrücke Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem
Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine ein¬deutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von
hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Vorläufiger Personalausweis In besonders begründeten Ausnahmefällen stellt die Ausweisbehörde einen vor-läufigen Personalausweis aus, der jedoch auf längstens drei Monate zu befristen ist und für den eine
Gebühr von 10,00 € zu entrichten ist. Zeitgleich muss ein unbefristeter Personalausweis beantragt werden.
Für das Beantragen sowie für die Abholung des neuen Personalausweises ist das persönliche
Erscheinen beim Bürgermeisteramt unbedingt erforderlich. Die Gebühren werden bei Antragstellung fällig.
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Der Reisepass ist persönlich zu beantragen. Bei der Beantragung werden Finger-abdrücke erfasst
Mitzubringen sind: a. biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit
b. bisherige Ausweisdokumente (alter Reisepass) c. Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
Die Gebühr für einen Reisepass beträgt 59,00 €. Für Personen, die das 24.
Lebens-jahr noch nicht vollendet haben kostet der Reisepass 37,50 €. Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 € fällig. Ein Kinderreisepass kostet 13,00
€ und ist 6 Jahre gültig, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre, bei Personen
unter 24 Jahren 6 Jahre. Bei Ausstellung von Reisepässen an Kinder unter 16 Jahren muss das Einver-ständnis des/der Personensorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass vorliegen. /evtl.
ist die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorzulegen). Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen
Ausweis A/B vorlegen.
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