Personalausweis/Reisepass

Sie benötigen einen Personalausweis oder Reisepass? Zur Erleichterung der dazu notwendigen Formalitäten, haben wir  die nachfolgenden Hinweise zusamengestellt. Für weitere Fragen oder persönliche Terminvereinbarungen steht Ihnen das Sekretariat unter der Rufnummer 0 73 93 / 95 04 - 0 gerne zur Verfügung.
 

Hinweise zur Beantragung von Personalausweisen

Der neue Personalausweis hat mit 8,6 cm mal 5,4 cm die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen.

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Per-sonalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Der frühere Kinderausweis wird seit 01. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 01. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Viel-mehr kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Neben diesen Reisedokumenten können Kinder, wie Erwachsene auch, einen Personal¬ausweis besitzen. Eine Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen.

Der neue Personalausweis wurde mit einigen Neuerungen versehen und bietet vor allem Einsatzmöglichkeiten im Internet:

Online-Ausweisfunktion
  (eID-Funktion = elektronische Identität)
  ist die Möglichkeit sich online auszuweisen; kann auf Wunsch ein- oder ausgeschaltet
  werden.
• Digitale Unterschrift
  (qualifizierte elektronische Signatur)
  einfach und bequem online Verträge unterschreiben; Voraussetzung ist allerdings der
  Erwerb eines Signaturzertifikats bei einem staatlich zugelassenen Anbieter.
• Biometriefunktion
  bietet mehr Sicherheit; im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem
  Ausweis aufgedruckten persönlichen Daten und das Lichtbild digital abgelegt.
  Zusätzlich ist es möglich zwei Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt
• Alter Personalausweis oder Reisepass
• Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie bei Kindern unter
  16 Jahren Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder
  Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
• biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit

Gebühren
Ausstellung von Personalausweisen ab 01. November 2010
Antragstellende Person ab 24 Jahren                                        28,80 Euro
                                                                                               (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren                                     22,80 Euro
                                                                                               (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis                                                      10,00 Euro

Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der        gebührenfrei
Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres        
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion             6,00 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion                                  gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)                6,00 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen                                           gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall                    gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion                                    6,00 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzer-      Festlegung durch
tifikates                                                                                    jeweiligen Anbieter

Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen und Personalausweisen.

Fingerabdrücke
Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine ein¬deutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Vorläufiger Personalausweis
In besonders begründeten Ausnahmefällen stellt die Ausweisbehörde einen vor-läufigen Personalausweis aus, der jedoch auf längstens drei Monate zu befristen ist und für den eine Gebühr von 10,00 € zu entrichten ist. Zeitgleich muss ein unbefristeter Personalausweis beantragt werden.

Für das Beantragen sowie für die Abholung des neuen Personalausweises ist das persönliche Erscheinen beim Bürgermeisteramt unbedingt erforderlich.
Die Gebühren werden bei Antragstellung fällig.

 

 

Hinweise zur Beantragung von Reisepässen

Der Reisepass ist persönlich zu beantragen. Bei der Beantragung werden Finger-abdrücke erfasst

Mitzubringen sind:
a. biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit
b. bisherige Ausweisdokumente (alter Reisepass)
c. Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch

Die Gebühr für einen Reisepass beträgt 59,00 €. Für Personen, die das 24. Lebens-jahr noch nicht vollendet haben kostet der Reisepass 37,50 €. Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 € fällig. Ein Kinderreisepass kostet 13,00 € und ist 6 Jahre gültig, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
 
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
 
Bei Ausstellung von Reisepässen an Kinder unter 16 Jahren muss das Einver-ständnis des/der Personensorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass vorliegen. /evtl. ist die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorzulegen).
 
Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.

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